Allgemeine Geschäftsbedingungen.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge, die zwischen FutureThree und dem Kunden geschlossen werden.

1. Vertragsgegenstand

FutureThree bietet dem Kunden verschiedene Dienstleistungen im Bereich
Design, Marketing und Prozessimplementierung an. Die genaue Leistungsbeschreibung, der Leistungsumfang und die Konditionen werden in Individualvereinbarungen zwischen FutureThree und dem Kunden festgelegt.

2. Vertragspartner und Subunternehmer

FutureThree ist Vertragspartner des Kunden und behält sich das Recht vor, die zur Vertragserfüllung erforderlichen Leistungen an Subunternehmer zu vergeben, die ihrerseits gegebenenfalls weitere Subunternehmer einsetzen können. Der Kunde akzeptiert, dass FutureThree in solchen Fällen weiterhin der alleinige Vertragspartner des Kunden bleibt.

3. Abweichende AGB

Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende AGB des Kunden werden von FutureThree, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, nicht anerkannt.

4. Mitwirkungspflichten des Kunden

4.1 Der Kunde stellt sicher, dass alle von ihm bereitgestellten Inhalte, Informationen oder Materialien keine Rechte Dritter (z.B. Urheberrechte) verletzen und im Einklang mit geltenden Gesetzen stehen.

4.2 Der Kunde ist verantwortlich für die vollständige und korrekte Bereitstellung aller Informationen, Daten und Materialien, die zur Vertragserfüllung notwendig sind. Alle Weisungen des Kunden sollten den geltenden Gesetzen entsprechen.

4.3 Sofern nicht anders vereinbart, obliegt es dem Kunden, alle für die Gestaltung und Umsetzung der Dienstleistungen erforderlichen Materialien(z.B. Grafiken, Bilder) rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Wenn der Kunde diese Materialien nicht bereitstellt und keine weiteren Anweisungen gibt, kann FutureThree nach eigenem Ermessen entweder auf Bildmaterial von gängigenAnbietern (z.B. Stockfoto-Dienstleistern) zurückgreifen oder Platzhalter verwenden.

4.4 Sollte die Durchführung eines Auftragsverarbeitungsvertrags gemäß Art. 28 DSGVO für bestimmte Auftragsbestandteile erforderlich sein, verpflichten sich beide Vertragsparteien, einen solchen Vertrag vor Beginn der Leistungserbringung abzuschließen.

4.5 Jegliche Verzögerungen oder Unterbrechungen, die aufgrund verspäteter Mitwirkung oder Zuarbeit des Kunden entstehen, gehen nicht zu Lasten von FutureThree.

4.6 Falls der Kunde seinen Mitwirkungspflichten gemäß dieser Klausel nicht nachkommt, behält sich FutureThree das Recht vor, dem Kunden den dadurch entstehenden Mehraufwand (z.B. Kosten für Stockfotos und Zeitaufwand für deren Beschaffung) in Rechnung zu stellen.

5. Preise und Vergütung

5.1 Die Vergütung für die Webseiten-Erstellung oder für sonstige Aufträge ist Gegenstand einer individualvertraglichen Vereinbarung zwischen den Parteien und richtet sich grundsätzlich nach dem Angebot.

5.2 Die Preise verstehen sich in der Regel zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

5.3 Sämtliche Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum fällig, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

5.4 Bei Zahlungsverzug des Kunden ist FutureThree berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % geltend zu machen.

5.5 Kosten, die aufgrund nicht eingelöster oder zurückgewiesener Lastschriften oder Schecks entstehen, trägt der Kunde.

5.6 Alle anfallenden Gerichts- und Inkassokosten, die bei der Durchsetzung von Forderungen gegen den Kunden entstehen, gehen zu Lasten des Kunden.

5.7 Sollte es zu Änderungen in den vereinbarten Leistungen oder zum Mehraufwand kommen, wird FutureThree den Kunden rechtzeitig über etwaige zusätzliche Kosten informieren, bevor diese anfallen.